Förderung beim Heizungstausch

Förderung ist ein Rechenschritt.

Förderprogramme für den Heizungstausch können aus mehreren Bausteinen bestehen. Fruhstorfer ordnet die technische Ausgangslage in Straubing ein und zeigt, welche Angaben für die Prüfung gebraucht werden. Die Werte auf dieser Seite haben den Stand 10.09.2026 und sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben BAFA, KfW oder die zuständige Förderstelle.

Förderung besprechen

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KOSTEN / BEISPIELRECHNUNGEIGENANTEILZUSCHUSSBAUSTEINE PRÜFEN. BETRÄGE EINORDNEN.FRUHSTORFER / TECHNISCHE STUDIE
01 / Technik im ZusammenhangSchematische Illustration

Bausteine der Beispielrechnung.

Die Prozentsätze werden zentral aus daten/foerderung.json gelesen. Die Anzeige ist eine Orientierung und ersetzt weder Antrag noch verbindliche Förderzusage.

Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeit
20 %
Einkommensbonus
30 %
Effizienzbonus
5 %
Maximal
70 %
Stand
10.09.2026
30 %
Bausteine im Beispiel
Eigenanteil: 21.000 €
Zuschuss: 9.000 €

Beispiel-Zuschuss: 9.000 €

Stand 10.09.2026, keine Rechtsberatung, verbindliche Auskunft über BAFA/KfW.

Der Antrag in vier Schritten

  1. Gebäude, bestehende Heizung und Zielsystem klären.
  2. Technische Planung und förderfähige Kosten abgrenzen.
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn bei der zuständigen Stelle prüfen.
  4. Nach Zusage beauftragen, ausführen und Nachweise sammeln.

Häufige Fragen

Sind die Werte verbindlich?

Nein. Programme, Bedingungen, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Die sichtbaren Prozentsätze werden aus der zentralen Datei geladen und sind mit Stand 10.09.2026 gekennzeichnet. Eine Beispielrechnung zeigt nur, wie ein Fördersatz auf Beispielkosten wirken würde. Verbindlich ist die Entscheidung der zuständigen Förderstelle nach den dann geltenden Programmbedingungen. Vor einer Beauftragung müssen deshalb Technik, Kostenpositionen, Antragsschritt und Vorhabenbeginn mit BAFA, KfW oder der zuständigen Stelle geprüft werden. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Das hängt vom Programm und der jeweils geltenden Vorgabe ab. Als sicherer Ablauf wird der Antrag vor dem maßgeblichen Vorhabenbeginn geprüft; ein Auftrag oder Baustart darf nicht einfach vorgezogen werden. Zuerst werden bestehende Heizung, Zielsystem und Kostenpositionen dokumentiert. Danach werden Bedingungen und Zuständigkeit abgeglichen. Erst wenn die zuständige Stelle die erforderliche Grundlage bestätigt hat, darf der weitere Ablauf ausgelöst werden. Eine allgemeine Frist wird nicht genannt, weil sie sich ändern kann.

Was ist förderfähig?

Das hängt von Technik, Gebäude und Programm ab; die Einordnung erfolgt nicht pauschal. Kosten für Wärmeerzeuger, Speicher, Leitungen, Wärmeverteilung, Demontage und Nebenarbeiten können unterschiedliche Bedingungen haben. Förderfähig bedeutet außerdem nicht automatisch, dass jede Position anerkannt wird. Für die Prüfung werden Baujahr, Heizungsart, Zielsystem, geplante Arbeiten und die einzelnen Kostenpositionen getrennt erfasst. Fruhstorfer kann technische Angaben vorbereiten. Die Förderstelle entscheidet, welche Kosten nach dem aktuellen Programm berücksichtigt werden.

Kann Fruhstorfer den Antrag einreichen?

Fruhstorfer kann technische Angaben und Unterlagen im vereinbarten Umfang vorbereiten; die Förderstelle entscheidet über Antrag, Förderfähigkeit und Zusage. Dazu können Bestandsdaten, Heizlast, Wärmeerzeuger, Wärmeverteilung, Speicher, Leitungsführung und technische Kostenabgrenzung gehören. Ob eine vollständige Antragseinreichung übernommen wird, ist nicht als freigegebene Leistung angegeben. Deshalb wird nur die technische Zuarbeit genannt. Der Antrag selbst muss nach den aktuellen Regeln der zuständigen Stelle und vor dem maßgeblichen Vorhabenbeginn behandelt werden.

Wo finde ich die verbindliche Auskunft?

Die verbindliche Auskunft steht bei BAFA, KfW oder der jeweils zuständigen Förderstelle und in den aktuellen Programmbedingungen. Maßgeblich sind dort nicht nur Prozentsätze, sondern auch Zielgruppe, Gebäude, förderfähige Kosten, Antragsschritt, Frist und Nachweise. Der Rechner auf dieser Seite ist eine technische Orientierung und ersetzt keine Förderzusage. Bei Änderungen wird das sichtbare Stand-Datum aktualisiert. Für den eigenen Antrag sollten ausschließlich die dann gültigen Originalbedingungen verwendet werden.

Technische Daten für die Prüfung senden

Warum der Förderrechner nur der erste Schritt ist.

Ein Fördersatz wird nicht auf eine beliebige Rechnung angewendet. Zuerst müssen Gebäude, bestehende Heizung, Zielsystem und förderfähige Kosten sauber voneinander getrennt werden. Förderfähig bedeutet nicht automatisch, dass jede Nebenarbeit oder jedes Bauteil berücksichtigt wird. Die technische Planung liefert die Angaben; die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag.

Für den Check werden Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart, Verbrauch, Nutzungssituation und der geplante Zeitpunkt benötigt. Zusätzlich sind Kostenpositionen zu unterscheiden: Wärmeerzeuger, Speicher, Leitungen, Wärmeverteilung, Demontage und Nebenarbeiten können unterschiedlichen Regeln unterliegen.

Der sichere Ablauf beginnt vor einer Beauftragung. Nach der Bestandsaufnahme wird die aktuelle Programmlage geprüft, dann werden technische Unterlagen und förderfähige Kosten abgegrenzt. Der Antrag muss nach den jeweils geltenden Vorgaben vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Erst nach der maßgeblichen Zusage sollte der Auftrag verbindlich ausgelöst werden.

Was Fruhstorfer beitragen kann.

Fruhstorfer kann die vorhandene Anlage beschreiben, technische Varianten vergleichen und Angaben zu Heizlast, Leitungsführung und Wärmeverteilung vorbereiten. Die Seite ersetzt weder Rechtsberatung noch eine Förderzusage. Die sichtbaren Werte stammen aus der zentralen Datei und werden bei einer Änderung mit Datum aktualisiert. Stand 10.09.2026, keine Rechtsberatung; verbindliche Auskunft über BAFA/KfW und die zuständige Förderstelle.

Die Beispielrechnung trennt Kosten und Förderung.

Der Regler multipliziert Beispielkosten mit einem ausgewählten Fördersatz. Bei 30.000 Euro und 30 Prozent zeigt er 9.000 Euro als Rechenbeispiel. Das ist keine Aussage darüber, welche Kosten bei einem konkreten Gebäude anerkannt werden. Die tatsächliche Prüfung muss zuerst klären, ob das Zielsystem, das Gebäude, der Antragsteller und der Zeitpunkt den aktuellen Bedingungen entsprechen.

Auch die einzelnen Boni werden nicht einfach addiert, sobald sie technisch oder rechtlich denkbar erscheinen. Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Effizienz-Bonus haben jeweils eigene Voraussetzungen. Die sichtbaren Werte 30 Prozent, 20 Prozent, 30 Prozent und 5 Prozent stammen aus daten/foerderung.json. Der maximale Beispielwert von 70 Prozent bleibt ein Datenstand und keine Förderzusage.

Der Ablauf vor dem Auftrag.

  1. Bestand: Gebäude, Heizung, Verbrauch, Baujahr und Nutzung aufnehmen.
  2. Ziel: Wärmeerzeuger, Wärmeverteilung, Warmwasser und Ausführung beschreiben.
  3. Kosten: Wärmeerzeuger, Speicher, Leitungen, Demontage und Nebenarbeiten trennen.
  4. Regeln: Aktuellen Stand, Zuständigkeit, Frist und Vorhabenbeginn prüfen.
  5. Nachweise: Unterlagen sammeln, Entscheidung abwarten und Ausführung dokumentieren.

[[ANGABE FEHLT: bestätigte Förderhöchstbeträge und Kostenobergrenzen je Programm.]]

Technische Unterlagen müssen zum Antrag passen.

Eine Förderprüfung wird verständlicher, wenn technische und finanzielle Angaben dieselbe Maßnahme beschreiben. Der Wärmeerzeuger muss zum Zielsystem passen, die Heizlast zur geplanten Leistung und die Kostenposition zur tatsächlich vorgesehenen Arbeit. Werden Demontage, Speicher, Leitungen und Wärmeverteilung in einem einzigen Sammelbetrag vermischt, wird die Abgrenzung schwieriger. Deshalb wird der Umfang vor dem Antrag in einzelne Schritte zerlegt.

Für die erste Vorbereitung helfen Baujahr, Wohnfläche, aktuelle Heizungsart, Brennstoffverbrauch, Typenschild, Fotos vom Heizraum und die geplante Warmwasserbereitung. Bei einem Heizungstausch kommen Aufstellort, Leitungswege, Heizflächen und mögliche Anpassungen hinzu. Die technische Zuarbeit ersetzt keine Prüfung der Förderstelle, schafft aber eine nachvollziehbare Grundlage für die dortige Entscheidung.

Ein Förderbescheid und eine technische Planung sind zwei verschiedene Vorgänge. Fruhstorfer kann die Anlage und technische Varianten beschreiben; BAFA oder KfW beziehungsweise die zuständige Stelle bewertet Antrag und Bedingungen. Die Seite nennt deshalb keine Garantie für Bewilligung, Auszahlung oder Bearbeitungszeit. Stand 10.09.2026, keine Rechtsberatung, verbindliche Auskunft über BAFA/KfW.

Vor einer verbindlichen Beauftragung sollte der Ablauf schriftlich nachvollziehbar sein: aktuelles Programm prüfen, Antragsschritt klären, Kosten abgrenzen, Zustimmung abwarten, ausführen und Nachweise sammeln. Wenn eine Angabe fehlt, bleibt sie als offene Kundenfrage stehen und wird nicht durch eine Vermutung ersetzt.

Was der Rechner nicht entscheidet.

Der Rechner entscheidet weder über Förderfähigkeit noch über die richtige Heiztechnik. Er zeigt eine Multiplikation aus Kosten und Prozentsatz. Nicht sichtbar sind zum Beispiel Antragsteller, Einkommensnachweis, Gebäudeart, technische Mindestanforderungen, Kostenobergrenzen und Nachweise. Diese Punkte gehören zur Prüfung der aktuellen Programmbedingungen.

Auch ein technischer Vorteil ist nicht automatisch ein Bonus. Eine Wärmepumpe muss am Gebäude passend ausgelegt werden; ein Effizienzmerkmal muss nach dem geltenden Programm nachgewiesen werden. Der Betrieb kann Daten zur Anlage und zur geplanten Ausführung liefern. Die rechtliche und förderrechtliche Bewertung bleibt bei der zuständigen Stelle.

Unterlagen in der richtigen Reihenfolge.

  1. Altanlage: Typ, Baujahr, Brennstoff, Verbrauch und Störungen dokumentieren.
  2. Gebäude: Baujahr, Fläche, Nutzung, Heizflächen und Warmwasser beschreiben.
  3. Neue Anlage: Technik, Leistung, Speicher, Leitungen und Aufstellort festlegen.
  4. Kosten: Positionen mit dem technischen Umfang verknüpfen und prüfen lassen.

Richtwerte, Stand 09/2026, vor Veröffentlichung vom Kunden bestätigen.

Der sichere Anker bleibt das sichtbare Datum: Die Daten stehen auf 10.09.2026. Ändert sich ein Programm, müssen JSON-Datei, Hinweistext und Schema gemeinsam geprüft werden. Bis dahin ist jede Beispielsumme eine Rechenhilfe und kein Versprechen über einen Zuschuss.

Bei einer Änderung wird außerdem geprüft, ob der Ablauf auf der Seite noch stimmt. Ein neuer Prozentsatz ohne aktualisierte Bedingungen wäre genauso unvollständig wie ein Antrag ohne passende Kostenaufstellung. Deshalb werden Förderwert, Stand-Datum, Hinweis und Zuständigkeit gemeinsam gelesen. So bleibt der Rechner eine sauber abgegrenzte Orientierung für den ersten technischen Gesprächstermin vor Ort und die anschließende Prüfung der konkreten Antragsunterlagen. Erst danach folgt die Beauftragung.

Das schützt vor einer häufigen Verwechslung: Eine technisch passende Anlage kann trotzdem einen anderen Antragsschritt oder Nachweis benötigen. Umgekehrt macht ein möglicher Förderbonus eine ungeeignete Auslegung nicht passend. Technik und Förderung werden deshalb parallel, aber getrennt geprüft. Beide Seiten bleiben klar dokumentiert und heute prüfbar.